Nach dem Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes im Jahr 2017 stehen Industrie- und Handelsunternehmen vor der Frage, inwieweit sie zur Geldwäsche-Compliance verpflichtet sind und wie sie die Vorschriften praxisnah im Unternehmen umsetzen können. Im Folgenden werden die Anforderungen bezüglich Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, kundenbezogene Sorgfaltspflichten, Verdachtsmeldepflichten, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten analysiert sowie Handlungsempfehlungen abgeleitet. Zudem wird ein Ausblick auf die fünfte Aktualisierung der EU-Geldwä-scherichtlinie gegeben. Nach einer Einigung in den Trilogver-handlungen im Dezember 2017 passierte die Neufassung vor Kurzem das EU-Parlament.
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