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【24h】
Zur Berücksichtigung nacherklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 173 Abs. 1AO im Rahmen einer Günstigerprüfung gem. § 32d Abs. 6 EStG
1. In den Vergleich, ob die nachträglich bekannt gewordene Tatsache der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen zu einer höheren (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder einer niedrigeren (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) Steuer führt, ist im Rahmen der Günstigerprüfung gem. § 32d Abs. 6 EStG nicht nur die festgesetzte ESt, sondern auch die durch den Abzug vom Kapitalertrag abgegoltene ESt einzubeziehen (vgl. BFH, Urteil vom 12.05.2015 -Ⅷ R 14/13, BStBl. Ⅱ 2015 S. 806 = DB 2015 S. 2059). 2. In einen entsprechenden Vergleich sind auch anzurechnende Abzugsbeträge einzubeziehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Einbeziehung der nacherklärten Kapitalerträge in die Veranlagung und die damit verbundene erhöhte Steuerfestsetzung nicht das Ziel des Änderungsbegehrens, sondern eine notwendige Voraussetzung für die Erstattung der inländischen Abzugsbeträge ist. Eine Änderung des bestandskräftigen ESt-Bescheids kann in diesen Fällen nur nach Maßgabe des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO erfolgen.
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机译:1.相比之下,随后已知从资本资产的收入实现收入的事实较高(§173(1)不。1 AO)或较低(§173(1)号。2 AO)税收有利的测试ACC的背景。§32D段。6次勘探不仅是固定的est,而且还通过扣除资本产量来源的EST(参见BFH,判断12.05.2015-r 14/13,Bstbl。Ⅱ 2015 P. 806 = DB 2015 P.2059)。 2.在相应的比较中,也可以包括扣除量。这适用于任何案例,如果在评估中包含预算投资收入和增加的税收评估增加并非变革的目标,而且还有必要的偿还国内扣除金额的先决条件。只有在这些情况下只能按照§173(1)否。2 AO只能在这些情况下进行。
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