Mit der Reform will die Regierungskoalition kurz vor der Bundestagswahl eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag der bald endenden Legislaturperiode umsetzen. Man hatte es sich zur Aufgabe gemacht, „eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung umzusetzen, um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden." Werden diese drei Kriterien - Verhinderung angeblich missbräuchlicher Steuergestaltungen, Effektivität der Neuregelung und Rechtssicherheit - tatsächlich erfüllt?Die Reform wird dazu führen, dass die Grunderwerbsteuer bei Share Deals mit grundstückshaltenden Unternehmen regelmäßig anfallen wird. Im Gegenzug bedeutet dies aber noch lange nicht, dass die bisherigen grunderwerbsteuerfrei ausgestalteten Transaktionen missbräuchlich waren. Dieses Etikett ist ein rein politisches und die Wortwahl fragwürdig. Die Unternehmen sind verpflichtet, steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen - das ist kein Missbrauch, sondern ein Gebrauch des geltenden Rechts. Leider wird dies in der politischen Diskussion häufig verwechselt.
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