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Zur Anfechtungsbefugnis eines GmbH-Gesellschafters nach Entfernung aus der Gesellschafterliste

机译:在从股东名单中删除后GMBH股东的附件

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摘要

a) Der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragenen Gesellschafter einer GmbH steht grds. die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs.1 Satz 1 GmbHG entgegen. b) Fehlt dem Kläger die Anfechtungsbefugnis, weil er nicht als Inhaber eines Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist, fehlt ihm auch die materielle Berechtigung zur Geltendmachung von auf positive Beschlussfeststellung gerichteten Klageanträgen. Die Anfechtung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer GmbH kann analog § 244 Satz 1 AktG nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Gesellschafterversammlung den anfechtbaren Beschluss durch einen neuen Beschluss bestätigt hat und dieser Beschluss nicht fristgerecht angefochten oder die Anfechtung rkr. zurückgewiesen worden ist.
机译:(a)股东不再在GmbH的决策股东时股东委员会的决定争议被授予GRD。§16ABS.1句子1 Gmbhg的负面合法效应。 b)如果申请人缺乏仲裁机构,因为他未被登记为股东名单中的股东份额的所有者,他也缺乏物质权利,以证明对积极决议的行动行动。如果股东大会已确认新决定的竞争决定,则不再与§244句子1 AKTG进行类似于§244句子1 AKTG争取的股东大会的决定。 rkr。已被拒绝。

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    《Der Betrieb》 |2021年第10期|501-508|共8页
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