Liebe Leserinnen und Leser, die Coronakrise hat bei vielen Unternehmen zu gravierenden Belastungen der Ergebnisse geführt und eine Anpassung unternehmerischer Planungen erzwungen. Damit gewinnen steuerliche Normen an Bedeutung, die an die Ergebnissituation oder die Art und den Umfang des Geschäftsbetriebs anknüpfen bzw. Fristenregelungen beinhalten. Ihnen wohnt ein erhöhtes Besteuerungsrisiko inne. G. und U. Förster zeigen zahlreiche Risikostränge und ihre Folgen auf: 1. Mit dem Verfall der Unternehmensergebnisse erhöht sich die Gefahr, dass die Beschränkungen durch ergebnisabhängige Vorschriften greifen (z.B. Zinsschranke, Entnahmebegrenzungen, die Mindestbesteuerung). So können die Entnahmebegrenzungen zur Deckung des Lebensunterhalts notwendige Entnahmen steuerschädlich werden lassen oder die Mindestbesteuerung die wirtschaftliche Erholung beeinträchtigen. Bei den Zinsabzugsbeschränkungen besteht zudem die Gefahr einer Zangenbewegung, wenn zur Finanzierung von Liquiditätslücken Fremdkapital aufgenommen werden muss.
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