Im Verlauf eines Bewerbungsverfahrens kommt es zu zahlreichen datenschutzrechtlich relevanten Datenverarbeitungen. Dies sollte zum Anlass genommen werden, den Bewerbungs-prozess einer kritischen Überprüfung auf die Vereinbarkeit mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu unterziehen. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, welche Mitarbeiter Zugriff auf beim Arbeitgeber eingehende Bewerbungsunterlagen erhalten dürfen und welche datenschutzrechtlichen Grenzen bestehen.
展开▼