Für die anstehende Betrachtung im Rahmen der Verabschiedung von Herrn MR Dr. Petzold ist es angebracht, nicht heute, also in der Gegenwart zu beginnen, sondern zwei Dekaden früher, da es in etwa auch seinem Wirken als Referatsleiter entspricht und eine Lebensweisheit besagt: „Nur wer die Vergangenheit buchstabieren kann, kann auch die Zukunft lesen." In der Dekade 1985 bis 1995 fällt 1988 die Einführung des Erklärungsverfahrens (EV). Hiermit wird sichergestellt, dass neue Pflanzenschutzgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) prüft die hierfür vorzulegenden Unterlagen und macht die gesetzeskonformen Gerätetypen in der Pflanzenschutzgeräteliste bekannt. Das EV hat viele Hersteller von Pflanzenschutzgeräten veranlasst, alte Gerätetypen vom Markt zu nehmen und durch neue zu ersetzen. Von den 1127 abgegebenen Erklärungen wurden 879 Gerätetypen eingetragen (Feldspritzgeräte: 411, Sprühgeräte: 175,...). Dieses Verfahren ist bis heute einmalig in der EU. Es geht weitgehend konform mit den Konformitätsbewertungen in der EU (modulares System) und kann durchaus als zukunftsweisendes europäisches Zertifizierungsverfahren für Pflanzenschutzgeräte verstanden werden.
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