Die im BGB zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen haben große praktische Bedeutung. Nahezu in jeden Bauvertrag werden Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen. Solche Klauseln werden im Falle von Streitigkeiten der Feuerprobe unterzogen. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen Regelungen zur Vertragsstrafe und zu Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten. Denn die Unwirksamkeit solcher Klauseln führt zum „Totalausfall", wenn eine Vertragsstrafe nicht „gezogen" werden kann oder der Auftragnehmer insolvent ist und sich eine Bürgschaft letztlich als wertlos erweist. Ein Buch, das Bauvertragsklauseln behandelt, spricht daher unterschiedliche Interessen an. Es dient dem mit der Vertragsgestaltung befassten Rechtsanwalt oder Syndikus, um eine unwirksame Klauselgestaltung zu vermeiden. Ebenso hilft es bei der Prüfung im Rechtsstreit, ob eine Klausel wirksam ist. Beiden Zwecken wird das AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln gerecht. Das Buch beginnt mit einer Einführung in das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der die Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 305 ff. BGB dargelegt sind. Interessant ist die Erörterung der Möglichkeit, die Anwendung der §§ 305 ff. BGB durch eine Schiedsgerichtsvereinbarung auszuschließen (Rn. 17a). Ein praktisch sehr relevantes Thema sprechen die Autoren mit der Frage an, ob und inwieweit Klauseln zur Leistungsbeschreibung „kontrollfrei" sind, weil sie das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung betreffen. Zu dieser Frage wird eine restriktive Linie vertreten, so soll eine „übergestülpte Komplettheitsklausel" bei detaillierter (auftrag-geberseitiger) Leistungsbeschreibung stets kontrollfähig und unwirksam sein (Rn. 200 ff.). Ob sich ein derartiger Grundsatz dem Gesetz entnehmen lässt, ist indessen fraglich. Einen „Typenzwang" für die Beschreibung der Leistung des Unternehmers und die von dem Besteller zu zahlende Vergütung kennt das BGB wohl nicht (vgl. Althaus/Vogel in Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag, 2. Aufl., Teil 1 Rn. 121). Gesonderte Kapitel widmen die Autoren der Frage der Privilegierung der VOB/B und der Inhaltskontrolle der einzelnen VOB/B-Regelun-gen. Sie gelangen zu dem Schluss, dass eine Vielzahl der Bestimmungen der VOB/B einer Prüfung nach den § 305 ff. BGB nicht standhält. Das ist für den Rechtsanwender ein zwiespältiger Befund, da die gesetzlichen Regelungen im Werkvertragsrecht den Besonderheiten des Bauvertrags kaum Rechnung tragen. Im „Besonderen Teil" orientiert sich die Darstellung an den typischen Streitkömplexen eines Bauvertrags, wie der Kündigung, der Vertragsstrafe, der Abnahme oder der Sicherheitsleistungen. Dadurch ist eine gute Übersicht gewährleistet. Die Autoren stellen für Bauverträge typische und solche Klauseln dar, die Gegenstand von Gerichtsentscheidungen geworden sind. Sie weisen aber auch Literatur nach, der Leser wird also mit von der Rechtsprechung noch nicht entschiedenen Konstellationen nicht „allein gelassen". Das Buch ist von hohem Nutzen für den Leser. Die Fülle der kommentierten Vertragsklauseln geht über die Ausführungen (auch) in Großkommentaren hinaus. Der Preis ist daher als günstig zu bezeichnen.
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