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4 Ordnungsgeld nach trotz Anordnung unterbliebener Urkundsvorlage durch Dritten

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摘要

1.Hat das Gericht gem.§ 142 Ⅱ ZPO die Vorlage von Urkunden oder sonstigen Unterlagen durch einen Dritten angeordnet, so kann bei einer mit Gründen versehenen Herausgabeverweigerung, deren Begründung nicht von vorneherein völlig abwegig erscheint und deshalb unbeachtlich wäre, ein Ordnungsgeld gegen den Dritten nur festgesetzt werden, wenn dieser die Herausgabe aus einem rechtskräftig für unerheblich erklärten Grund weiterhin verweigert.2.Ob der vorgetragene Verweigerungsgrund unerheblich ist, muss gegebenenfalls im Rahmen eines Zwischenstreits geklärt werden.
机译:1.法院,根据§142ⅡZPO,第三方安排了文件或其他文件的提交,因此可以通过合理的释放拒绝,其理由从一开始就完全出现,因此将是无关紧要的,如果这进一步拒绝从法律约束力的原因进一步拒绝公布的法律义务.2.ob,拒绝的原因是微不足道的,如有必要,必须在中间人的框架内澄清。

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