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【24h】

Hilfsmittelverträge mit Beitritt - Vergaberecht ohne Zutritt: Rückschritt, Fortschritt oder Fehltritt?

机译:援助与加入的合同 - 没有访问的采购法:拒绝,进展或误修机?

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摘要

Mit einer Entscheidung vom 20.3.2019 hat das OLG Düsseldorf seine Rechtsprechung betreffend den Abschluss von Hilfsmittelverträgen mit Beitrittsrecht gem. § 127 Ⅱ SGB V, denen eine gewisse Vorbildwirkung für die parallele Entwicklung von nicht dem Vergaberecht unterfallenden Open-House-Verfahren zukommt, konsequent fortgeführt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung in ihren Zusammenhang ein und fasst die Entwicklung der diesbezüglichen Gesetzgebung und Judikatur zusammen, die geprägt ist durch mitunter gegensätzliche Bestrebungen einerseits des Gesetzgebers, vergaberechtsfreie Räume im Bereich der Hilfsmittelversorgung zu schaffen, und andererseits der (früheren) Rechtsprechung gerade des Düsseldorfer Vergabesenats, auch im Bereich des § 127 SGB V eine vergaberechtliche Prüfungskompetenz nicht gänzlich aufzugeben.
机译:在决定20.3.2019,奥尔格杜塞尔多夫关于他的案件法,就援助合同与加入权利ACC结论。§127ⅡSGBv,这对不开放式手术的平行发展的某种模型效果,无权享有采购法,持续不符合采购法。这些贡献在其背景下展示了决定,总结了相关立法和司法的发展,其特点是有时对立法者的一方面的愿望,以在辅助供应领域创造无助的房间,以及另一方面(前)杜塞尔电池奖的案例法,也在§127SGB v领域的采购特权考试能力不完全可用。

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