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Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation zu Ansprüchen aus Baumängeln am Gemeinschaftseigentum

机译:由社区财产中的建筑缺陷引起的诉讼授权和积极合法化

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摘要

1. Ein Urteil, in dem die Mängel des Gemeinschaftseigentums betreffende Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Unwirksamkeit des „Ansichziehensbeschlusses" nicht mangels Prozessführungsbefugnis, sondern mangels Aktivlegitimation abgewiesen wird, entscheidet der Sache nach nur über die Zulässigkeit der Klage iSd § 538 Ⅱ Nr. 3 ZPO. 2. Für die Zulässigkeit der Klage reicht es aus, dass ein wirksamer „Ansichziehensbeschluss" bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vorliegt. Demgegenüber wirkt die Nachholung dieses Beschlusses verjährungsrechtlich nicht zurück.
机译:1.驳回财产所有人与社区有关的诉讼的不足的判决是由于“意见裁决”的无效而不是由于没有诉讼权,而是由于缺乏积极的合法性而作出的,仅根据第538Ⅱ号法律第3条的规定来决定是否受理诉讼。 2.对于诉讼的可受理性,在上一次口头事实听证会结束之前做出有效的“意见裁决”就足够了。相反,此决定的重新安排不会影响时效法规。

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