Auf Empfehlung der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiver-sitätskonvention (CBD) erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Periode 2011 -2020 zur UN-Dekade der Biologischen Vielfalt. Diese Initiative aufgreifend, verabschiedete die Europäische Union ihre Biodiversitätsstrategie 2020, mit der insbesondere der Stopp der Verschlechterung des Zustands aller unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Arten und Lebensräume verfolgt wird (Einzelziel 1). Auch Österreich verabschiedete eine Biodiversitätsstrategie (BMLFUW 2014) mit den gleichen Zielen. Der Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie aus dem Jahr 2019 liefert einen Einblick, wie es um die Biodiversität in Österreich steht. Alle drei für Österreich bisher vorliegenden Artikel-17-Berichte hat das österreichische Umweltbundesamt im Auftrag der neun Bundesländer vorbereitet (Ellmauer 2008,2013, Ellmauer et al. 2020b).
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