Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baugewerbe hohen Unfall-und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Über die Hälfte aller schweren Arbeitsunfälle ereignet sich auf Baustellen. Die Gefahrensituationen ergeben sich aus ständig wechselnden Verhältnissen der technologischen Abläufe, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und auch daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber ausgeführt werden. Dies stellt hohe Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezügl-ich der zu planenden Schutzmaßnahmen.Neben dem Arbeitsschutzgesetz und sonstigen Rechtsvorschriften sind von Arbeitgebern und Beschäftigten bei Bautätigkeiten insbesondere die Baustel-lenverordnung (BaustellV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu beachten. Bei Errichtung einer baulichen Anlage sind der Bauherr sowie die am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden -so auch der Arbeitsschutz.
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