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LG Mannheim: Berufungsbegründung im Format Docx

机译:LG Mannheim:以DocX格式的appelliance

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摘要

1. Allein der Verstoß gegen die Vorgaben zum Dateiformat durch § 130a Abs. 2 S. 2 ZPO i.V.m. § 2 Abs. 1 ERVV führt noch nicht dazu, dass das elektronische Dokument nicht zur Bearbeitung i.S.d. § 130a Abs. 2 S. 1 ZPO geeignet ist. 2. Umgekehrt besteht jedoch kein Anspruch der Verfahrensbeteiligten, dass die Justiz mit elektronischen Dokumenten arbeitet, die den technischen Rahmenbedingungen nicht genügen. Übermittelt ein Verfahrensbeteiligter ein elektronisches Dokument, das den technischen Rahmenbedingungen nicht genügt, handelt er auf die (eigene) Gefahr hin, dass das Gericht mit dem Dokument nicht arbeiten kann und der Eingang unwirksam ist.
机译:1.涉及§130A(2)p的文件格式要求的要求.2 ZPOIVM§2段。1 ERVV尚未导致电子文档不适合加工ISD§130A段。2 P 。1 ZPO是。然而,相反,司法机构没有程序与会者的主张,司法机构与不符合技术条件的电子文件。如果程序参与者发送不符合技术框架条件的电子文件,则它起到(自有)风险,即法院无法与文件合作,入口无效。

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