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【24h】

BGH: Urheberrechtliche Einordnung von 'embedded' Links unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen gegen Framing

机译:BGH:“嵌入式”链接的版权分类绕过框架的技术保护措施

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摘要

Dem EuGH wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der RL 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22.5.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABI. L 167 v. 22.6.2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stellt die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe des Werks i.S.d. Art. 3 Abs. 1 der RL 2001/29/EG dar, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat?
机译:欧洲委员会成为欧洲议会议会局和理事会诉委员会第3章(1)条的解释。 22.5.2001在信息社会中统一某些方面的资讯社会中的某些方面(ABI.1167(22.6.2001,第10页),以下问题是初步裁决的问题:代表了一个同意的嵌入右持有人在一个自由无障碍网站上提供的工厂,在第三方的网站上,旨在绘制RL 2001/29 / EC的ISD第3(1)条的公开繁殖,如果它正在绕过防止框架的保护措施,右持有人已采取或启动?

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