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LG Dessau-Roßlau: Kein Internethandel mit Medikamenten ohne besondere Einwilligung

机译:LG Dessau-Roßlau:没有特别同意的没有药物互联网交易

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摘要

1. Die Vorschritten des BDSG können Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG darstellen, wenn Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Adresshandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dies ist jeweils anhand einer Einzelfallbetrachtung zu entscheiden. 2. Die Bestellung apothekenpflichtiger Medikamente über eine Internethandelsplattform erfordert neben der allgemeinen Einwilligung in die Datenverarbeitung eine ausdrücklich auf die Verarbeitung von Gesundheitsdaten bezogene Einwilligung der Kunden i.S.d. § 4a Abs. 3 BDSG.
机译:1. BDSG的前一步可能是市场行为规则I.S.D.§3AUWG,如果收集,处理或使用地址贸易或用于广告,地址交易或可比商业目的的数据。这必须根据单个案例视图决定。 2.通过互联网贸易平台的订单药房贬损药物需要除普遍同意的数据处理外,明确加工客户的卫生数据同意I.S.D.§4AABS。3 BDSG。

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