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【24h】

EGMR: Überwachung von privater E-Mail-und Internetnutzung am Arbeitsplatz - Copland vs. Vereinigtes Königreich

机译:ECHR:监控工作中的私人电子邮件和Internet使用-Co​​pland与英国

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摘要

1. Der Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 EMRK erfasst mit der Achtung von Privatleben und Korrespondenz auch die Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz. Das gilt auch für die Überwachung von Verkehrsdaten.rn2. Ein Eingriff in das Grundrecht ist nicht i.S.v. Art. 8 Abs. 2 EMRK „gesetzlich vorgesehen", wenn eine Körperschaft öffentlichen Rechts - hier ein College - zwar über eine allgemeine Rechtssetzungsbefugnis zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verfügt, hiervon jedoch hinsichtlich der Überwachung des Kommunikationsverhaltens ihrer Mitarbeiter keinen Gebrauch gemacht hat.rn3. Auf Grund dessen bedarf es im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen eine derartige Überwachung im Einzelfall den weiteren Anforderungen von Art. 8 Abs. 2 EMRK - insbesondere hinsichtlich der Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage - genügt.
机译:1.在尊重私人生活和通信的同时,《欧洲人权公约》第8条第1款的保护范围还包括在工作中使用电子邮件和互联网。这也适用于交通数据的监视。对基本权利的干涉不是i.S.v.如果受公法管辖的机构(在此为大学)具有一般立法权来执行其法定职责,但没有利用它来监视其员工的沟通行为,则《欧洲人权公约》第8条第2款“由法律规定”。因此,在本案中无需决定在何种情况下此类监视满足ECHR第8条第2款的进一步要求的条件,尤其是在授权基础的确定性上。

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