Die EU-Kommission hat sich in ihrer am 18.10.2005 veröffentlichten „Empfehlung für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden" für die Wahl- und Wechselfreiheit der Rechteinhaber in Bezug auf die Wahrnehmung ihrer Onlinerechte durch die von ihnen bevorzugte Verwertungsgesellschaft (VG) im Raum der EU ausgesprochen. Zugleich sollen die Rechteinhaber auch festlegen können, für welche Onlinerechte und für welches Gebiet sie der Gesellschaft ihrer Wahl einen Wahrnehmungsauftrag erteilen.
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