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BGH: Metrosex

机译:BGH:Metrosex

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摘要

Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, sodass darin noch keine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S.v. § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG liegt. Sie können jedoch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch des Inhabers des älteren Zeichenrechts begründen.
机译:这样,将标志注册和注册为品牌并不构成将标志用作所使用的商品或服务的标志的用途,因此从某种意义上说,并不构成对先前标志的侵犯。 §14第2段,§15第2段和第3段MarkenG。但是,从初次上升的风险的角度来看,您可以证明早期签署法律的所有者可以采取预防性禁令性救济。

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