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【24h】

BayLfD: Keine heimliche Wohnungsdurchsuchung zu Strafverfolgungszwecken

机译:BayLfD:没有用于执法目的的秘密房屋搜索

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摘要

Bayern erweist sich erneut als risiko-freudiger Pionier auf dem Feld verfassungsrechtlich problematischer Regelungen. Justizministerin Merk will auch für Strafverfolgungsbehörden über die heimliche Online-Durchsuchung und -Überwachung hinaus sogar das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen erlauben. In ihrer PM v. 27.5.2008 heißt es dazu: „DasThema Datenschutz ist hier sicher kein Hindernis". Eine vorherige Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) hätte allerdings It. PM des BayLfD ergeben, dass diese Einschätzung insb. aus folgenden Gründen unzutreffend ist: Der bayerische Entwurf sieht das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen zur Vorbereitung der Online-Durchsuchung vor. Dies wirft erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung auf.
机译:巴伐利亚再次被证明是宪法问题法规领域的冒险先驱。司法部长默克(Merk)还希望允许执法机构在秘密的在线搜索和监视之外,秘密进入和搜索公寓。在她的PM诉中它在2008年5月27日说:“数据保护的主题当然不是这里的障碍。”但是,国家数据保护专员(LfD)的先前参与将表明它该草案规定,人们可以秘密进入房屋并进行搜索,为在线搜索做准备,这引起了宪法上对房屋不可侵犯的基本权利的关注。

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