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BGH: Drucker und Plotter

机译:BGH:打印机和绘图仪

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摘要

Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG Vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten. Die Parteien streiten darüber, ob Drucker und Plotter - bei einem Plotter handelt es sich um ein Ausgabegerät, mit dem insb. grafische Darstellungen wiedergegeben werden können - zu den Vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach § 54a Abs. 1 UrhG gehören. Die Kl. nimmt als einzige Verwertungsgesellschaft in Deutschland die urheberrechtlichen Befugnisse der ihr angeschlossenen Wortautoren und ihrer Verleger wahr. Sie ist im vorliegenden Rechtsstreit auch im Auftrag der VG Bild-Kunsttätg, deren Aufgabe in der Wahrnehmung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Fotografien, Bildwerken und Grafiken aller Art besteht. Die Bekl. importiert und vertreibt Drucker und Plotter.
机译:打印机和绘图仪不在根据第54a(1)UrhG条获得报酬的复制设备中。双方在打印机和绘图仪(是否是绘图仪是可以特别复制图形表示的输出设备)是否属于根据UraG第54a(1)条进行付款的复制设备方面存在争议。 Kl。是德国唯一行使与之相关的词作者和出版者的版权的收集团体。在目前的法律纠纷中,它也是VGBild-Kunsttätg的代表,其任务是对各种照片,图像和图形行使版权。被告进口和出售打印机和绘图仪。

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