Das Institut für Europäisches Medienrecht berichtet monatlich über die jüngsten Entwicklungen im Bereich Medienrecht und-politik aus den europäischen Institutionen, den Staaten Europas und den USA. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei Neuerungen für den Rundfunk und die neuen Medien, insb. mit Blick auf die europarechtlichen Bezüge.rnÖsterreich: Verweigerung von Werbezeit gerechtfertigtrnDer Bundeskommunikationssenat (BKS) entschied, dass die Weigerung des ORF, dem Betreiber einer Online-Gaming-Plattform Werbezeit zur Verfügung zu stellen, rechtmäßig war. Der Kl. betreibt auf Basis seiner gibralte-sischen Wett- und Glücksspiellizenzen eine Online-Gaming-Plattform. Er hatte beim ORF die Ausstrahlung eines Werbespots angefragt, mit der auch das Pokerangebot beworben werden sollte. Der Spot enthielt den Text: „Wenn du schwacher, langweiliger, blöder Idiot diese Beleidigungen einfach so hinnehmen kannst, dann bist du verdammt noch mal bereit, mit uns zu pokern." Der ORF |ehnte die Ausstrahlung des Werbespots unter Verweis auf das Glücks-spie|G ab. DerßKSsah in dieser Entscheidung keinen Verstoß gegen die diskriminierungsfreie Vergabe von Werbezeiten. Der ORF sei nicht verpflichtet, durch Ausstrahlung von Werbung gegen die für ihn geltenden Gesetze zu verstoßen. Dabei reichten begründete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit aus. Da für die Veranstaltung von Pokerspielen über das Internet nach österreichischem Recht eine Konzession nötig ist, die der Kl. nicht hatte, hätte sich der ORF ggf. strafbar gemacht.
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