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OLG Hamm: 'Hausverbot' im Internet

机译:OLG Hamm:互联网上的“房屋禁令”

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摘要

Eine automatische IP-Sperrung stellt keine wettbewerbswidrige gezielte Behinderung dar und ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies gilt auch, wenn die vorangegangenen Zugriffe zum Zwecke der überprüfung einer Werbeaussage bzgl. der Anzahl lieferbarer Artikel erfolgt waren. Die Kl. und die Bekl. zu 1), deren Gesch?ftsführer der Bekl. zu 2) ist, vertreiben jeweils Druckerzubeh?r über das Internet. Am 19.3.2007 riefen Mitarbeiter der Kl. in der Zeit von 10.41 Uhr bis 12.40 Uhr 652 Internetseiten der Bekl. zu 1) auf. Dabei wurden die Produktlisten ohne detaillierte Produktinformationen mit Bilddaten angefordert, wobei die Seitenabfrage innerhalb der Baumstruktur von unten nach oben erfolgte. Um 12.40 Uhr wurden weitere Zugriffe durch eine IP-Sperre der Bekl. zu 1) verhindert.
机译:自动IP阻止并不构成故意的反竞争障碍,并且在竞争法中也不是令人反感的。如果以前的访问是为了检查有关可用项目数的广告声明,则这也适用。 Kl。and the被告人1),其常务董事是2)的被告人,每个人都通过Internet销售打印机耗材。 2007年3月19日,该店员的员工在上午10.41到下午12.40之间致电652个被告1)网站。请求没有详细产品信息和图像数据的产品清单,并在树结构中从下到上查询页面。下午12点40分,被告1)的IP阻止了进一步的访问。

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    《Multimedia und Recht》 |2009年第4期|p.269-270|共2页
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