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OLG Frankfurt/M.: Registrierung einer einstelligen Domain

机译:OLG Frankfurt / M。:注册一位数字域名

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摘要

Es ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Denk eG auf der Grundlage ihrer bis zum 23.10.2009 geltenden Vergaberichtlinien einen Anspruch auf Registrierung der Second-Level-Domain ?x.de" abgelehnt hat. Die Entscheidung, ab dem 23.10.2009 beliebige Domainnamen von Antr?gen zu vergeben, die schon vor Beginn des neuen Registerverfahrens gestellt wurden, ist kartellrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden. Die hiervon abweichende Handhabung zu Gunsten einer im gesch?ftlichen Verkehr in Gebrauch befindlichen berühmten Marke ist mit Blick auf die h?chstrichterliche Rechtsprechung zu kennzeichenverletzenden Domains sachlich gerechtfertigt.
机译:根据反托拉斯法,对于Denk eG于2009年10月23日拒绝拒绝注册第二级域名“ x.de”的权利,无异议。自2009年10月23日起,对任何域名的决定鉴于最高法官的判例法,将商标用于商业交易中使用的著名商标的事实客观上为侵犯商标的域名辩护。

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    《Multimedia und Recht》 |2010年第10期|p.694-696|共3页
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  • 正文语种 ger
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