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Vom Broadcast zum Podcast

机译:从广播到播客

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摘要

Die Einordnung neuer Internetgeschäftsmodelle in die Systematik des UrhG bereitet häufig erhebliche Schwierigkeiten, besonders dann, wenn sie die Onlineübermittlung geschützter Werke, wie z.B. einzelner Sendebeiträge, an einzelne Mitglieder der Öffentlichkeit auf Bestellung (Podcasts) zum Gegenstand haben. Weder § 19 UrhG noch § 20 UrhG sind eindeutig auf diese Fälle anwendbar. Der BGH hat zwar in der „Internet-Videorecorder"-Entscheidung den Versuch der Subsumtion eines derartigen Geschäftsmodells unter das Senderecht (§ 20 UrhG) unternommen. Richtiger erscheint allerdings die Annahme eines unbenannten Rechts der öffentlichen Wiedergabe („Onlineübertragungsrecht"), das sich auf individualisierte Onlineübertragungen geschützter Werke und Aufnahmen von einem Anbieter an Endnutzer bezieht, bei denen es sich nicht um gleichzeitige, sondern zeitlich gestaffelte Übertragungen an einzelne Mitglieder der Öffentlichkeit handelt. Hierbei kann an die Regelung für elektronische Pressespiegel (§ 53 Abs. 1 UrhG) angeknüpft werden.
机译:将新的互联网业务模型分类到UrhG系统中通常会造成相当大的困难,特别是如果它们涉及受保护作品的在线传输,例如根据要求向公众个人广播(播客)。第19 UrhG条和第20 UrhG条均不适用于这些情况。在“互联网录像机”裁决中,BGH试图根据广播法(UrhG第20条)采用这种商业模式,但是,假定未命名的公共复制权(“在线广播法”)适用似乎更为正确。从提供者到最终用户的受保护作品和录音的个性化在线传输,不是同时进行的,而是交错传输给公众的个人。这可以与电子新闻评论的规定相关联(UrhG第53(1)节)。

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