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【24h】

The Texas Chainsaw Massacre

机译:德州电锯杀人狂

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摘要

Gewaltdarstellende Medien können in Deutschland auf Grund eines Verstoßes gegen § 131 StGB bundesweit beschlagnahmt werden. Dies betrifft in der Praxis vor allem den Videomarkt, in den letzten Jahren vermehrt aber auch Videospiele. Betroffen sind zumeist Horrorfilme und mit diesem Genre verwandte Produktionen. Darunter finden sich auch prominente Beispiele, wie etwa „Tanz der Teufel", „Dawn of the Dead" (1978), „Das Böse" und „Halloween II" (1981). Insbesondere bei älteren Filmen besteht jedoch die Möglichkeit, dass die strafrechtliche Relevanz von der Rechtsprechung mittlerweile anders beurteilt wird. Dies zeigt ein aktueller Be-schluss des LG Frankfurt/M., durch weichen das Gericht einer Beschwerde abgeholfen und die strafrechtliche Relevanz des Films „The Texas Chainsaw Massacre" nach über 25 Jahren erstmals verneint hat. Die Entscheidung löste vor allem im Internetein großes und fast einhellig positives Medienecho aus. Der Beitrag nimmt diesen Beschluss zum Anlass, den Fall „The Texas Chainsaw Massacre" zu schildern und anschließend die Frage zu untersuchen, ob und wie die Rehabilitierung eines beschlagnahmten Films aus verfahrensrechtlicher Sicht möglich ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Unterhaltungsmedien, die in der Regel auf Grund eines Verstoßes gegen § 131 StGB beschlagnahmt werden.
机译:违反《刑法》第131条的规定,可以在全国范围内没收代表德国暴力行为的媒体。实际上,这主要影响视频市场,但近年来视频游戏也有所增加。与这种类型有关的恐怖片和作品大多受到影响。其中包括著名的例子,例如《魔鬼之舞》,《死者的黎明》(1978年),《魔鬼》和《万圣节II》(1981年)。但是,特别是在较老的电影中,现在判例法可能会以不同的方式判断与刑法的相关性。 LG法兰克福/ M.的一项当前判决表明了这一点,法院通过该判决对投诉进行了补救,而影片“德克萨斯电锯杀人狂”的犯罪相关性在25年来首次被否定该文稿以此决定为契机,描述了“德克萨斯电锯杀人狂”案,然后从程序的角度研究了是否以及如何修复没收的胶卷的问题。重点放在娱乐媒体上,通常是因为违反§131 StGB而被没收。

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