Das BVerfG hat (B. v. 7.12.2011 - 2 BvR 236/08; MMR wird die Entscheidung in einem der nächsten Hefte veröffentlichen) entschieden, dass die umstrittenen Neuregelungen der TK-Überwa-chung zur Änderung und Neuregelung einiger Vorschriften der StPO zulässig sind. Das Gesetz verstoße weder gegen das verfassungsrechtliche Zitiergebot noch verletzten die angegriffenen strafprozessualen Vorschriften die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten. Die Beschwerdeführer sahen in der Neuregelung u.a. eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf infor-mationelle Selbstbestimmung.
展开▼