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OLG Köln: Gestattungserfordernis für Reseller

机译:OLG Cologne:转售商的许可要求

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摘要

1. Der Anschlussinhaber kann eine Beschwerde gegen die Gestattung von Auskunftserteilungen durch den Internetprovider gem. § 101 Abs. 9 UrhG nicht mit Erfolg darauf stützen, dass der Reseller, bei dem er Kunde sei, dem Antragsteller ergänzende Auskünfte erteilt habe, ohne dass ihm seinerseits eine Gestattung erteilt worden sei. 2. Die Frage, ob ein Reseller dem Antragsteller Auskunft darüber erteilen darf, wem die von dem Provider ermittelte Benutzerkennung zugeordnet ist, ohne dass ihm dies gesondert gem. § 101 Abs. 9 UrhG gestattet worden ist, bleibt offen.
机译:1.订户可以投诉互联网提供商acc允许提供信息。第101条第(9)款UrhG未能成功地基于以下事实,即作为客户的转销商未经许可即已向申请人提供了更多信息。 2.经销商是否可以向申请人提供有关由提供商确定的用户ID分配给谁的信息,而无需根据此信息。 《版权法》第101条第(9)款仍然开放。

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    《Multimedia und Recht》 |2013年第5期|320-320|共1页
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