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【24h】

OLG Stuttgart: Haftung eines Social Network-Portals

机译:OLG斯图加特:社交网络门户网站的责任

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摘要

1. Der Betreiber eines Social Network-Portals haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende oder andere absolute Rechte verletzende Inhalte, weil nicht angenommen werden kann, dass er sich diese Inhalte zu eigen macht. 2. Ihn trifft eine Prüfungspflicht erst dann, wenn er durch einen hinreichend konkreten Hinweis Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Die Störerhaftung beginnt daher nicht bereits mit dem Zugang einer Abmahnung, sondern erst, wenn er trotz Kenntniserlangung den rechtsverletzenden Inhalt nicht löscht bzw. sperrt. Eine Löschung eines beanstandeten Lichtbilds binnen weniger Stunden nach Eingang ist ausreichend. 3. Nach einer unverzüglichen Löschung besteht mangels Erstbegehungsgefahr auch kein vorbeugender Unterlassungsanspruch.
机译:1.社交网络门户的运营商对于侵犯版权或侵犯绝对权利的其他权利的内容的肇事者不承担任何责任,因为不能假定他将其制成自己的内容。 2.他只有通过足够具体的说明才知道是否违反了法律,就必须进行测试。因此,干扰责任并非始于收到警告,而是仅在尽管知情的情况下他不删除或阻止侵权内容。在收到照片后的几个小时内删除令人反感的照片就足够了。 3.立即删除后,由于没有初次登高的风险,因此没有预防性禁令救济。

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    《Multimedia und Recht》 |2014年第2期|132-134|共3页
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  • 正文语种 eng
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