1. Die im Ticketpreis auf einer Online-Seite enthaltene Flughafengebühr muss separat ausgewiesen werden und darf nicht bloß als Bestandteil der Position „Steuern und Gebühren" aufgeführt werden Denn nach Art, 23 Abs. 1 Satz 3 lit. c stellt die Position „Flughafengebühren" einen eigens auszuweisenden Posten dar, der nicht unter anderen Posten zusammengefasst werden kann. 2. Der Fluggesellschaft ist es nicht unmöglich, die Flughafengebühr separat auszuweisen. Wenn sie für zu zahlende Flughafengebühren eine Pauschale im Wege einer Mischkalkulation ansetzt, muss sie diesen Betrag gesondert ausweisen.
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