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OLG Oldenburg: Zulässige Werbung mit nur im Internet veröffentlichtem Testergebnis

机译:OLG奥尔登堡:允许的广告以及仅在互联网上发布的测试结果

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摘要

1. Es ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Händler in einem Printmedium in ausreichender Schriftgröße mit einem Testergebnis wirbt, indem er dort auf die Internetseite des mit dem entsprechenden Test be-fasst gewesenen Unternehmens verweist. Die Auffassung, ein Verbraucher müsse die Möglichkeit haben, auch ohne Internet anhand der angegebenen Fundstelle das Testergebnis nachzulesen, überzeugt nicht, weil dies der stets zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung des Internets nicht gerecht würde. Hinzu kommt, dass auch bei Hinweis auf einen Abdruck in einem Zeitschriftenheft der Verbraucher einen Aufwand zu betreiben hat, wenn er sich den Testbericht besorgen will. Ein qualitativer Unterschied der unterschiedlichen Werbung ist nicht erkennbar. 2. Bei einer Werbung für ein Produkt mit einem im Internet nachlesbaren Testergebnis ist es allerdings erforderlich, dass die Fundstelle entweder deutlich auf der ersten Bildschirmseite dieser Werbung angegeben wird oder jedenfalls ein deutlicher Sternchenhinweis den Verbraucher ohne weiteres zu der Fundstellenangabe führt.
机译:1.如果零售商通过参考已经接受相应测试的公司的网站在具有足够字体大小的打印介质中宣传测试结果,则不反对竞争法。消费者应该能够在不使用给定参考标准的情况下无需互联网就读取测试结果的观点令人信服,因为这不能正视互联网日益增长的社会重要性。另外,即使在杂志上提到了转载,如果消费者想要获得测试报告,也必须付出努力。不同广告的质量没有明显区别。 2.对于带有可在Internet上读取的具有测试结果的产品的广告,必须在该广告的第一个屏幕上清楚地指出该位置,或者有一个清晰的星号表示消费者可以轻松找到该位置。

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    《Multimedia und Recht》 |2016年第1期|37-39|共3页
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