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ArbG Heilbronn: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei App mit Kundenfeedbackfunktion

机译:ArbG Heilbronn:劳动委员会没有参与具有客户反馈功能的应用程序

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摘要

1. Eine vom Arbeitgeber betriebene Smartphone-Appli-kation, die es den Nutzern ermöglicht, ein Kundenfeedback abzugeben, das auch Angaben zu Leistung und Verhalten der Mitarbeiter enthalten könnte, ist keine technische Überwachungseinrichtung i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn der Arbeitgeber weder zur Abgabe derartiger Angaben auffordert noch diese programmgemäß technisch weiterverarbeitet. 2. Eine im Kern selbstständige Erhebung von Daten i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG durch eine technische Einrichtung ist dann nicht gegeben, wenn diese Daten der Einrichtung durch Dritte ohne eigenes Zutun - insbesondere ohne hierauf gerichtete Aufforderung der Kunden durch den Arbeitgeber - zuwachsen. 3. Eine programmgemäße technische Datenverarbeitung ist nicht gegeben, wenn die bei der technischen Einrichtung eingehenden Daten anschließend ausschließlich manuell selektiert und an die Stellen weitergeleitet werden, für die die Informationen bestimmt sind. Anders kann dies dann beurteilt werden, wenn die eingehenden Daten durch die technische Einrichtung mittels einer eigenen Auswertungssoftware weiterverarbeitet werden können.
机译:1.由雇主运营的使用户能够提供客户反馈的智能手机应用程序,从某种意义上说,它不是技术监视设备,它还可以包括有关员工绩效和行为的信息。 BetrVG的第87条第1款第6款,如果雇主不要求提交此类信息,也没有按照程序进行技术处理。 2.从某种意义上说,是一个基本独立的数据收集如果此数据未经第三方(特别是未经雇主要求而通过第三方行动)通过该设施增长到该设施,则不适用通过技术设施的BetrVG第87(1)条第6节。 3.如果仅手动选择到达技术设施的数据,然后将其转发到信息所针对的位置,则不会按照程序进行技术数据处理。如果输入的数据可以由技术设备使用其自己的评估软件进行进一步处理,则可以进行不同的评估。

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    《Multimedia und Recht》 |2017年第11期|784-786|共3页
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