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【24h】

EuGH: Entgeltregelung für Mobilfunkterminierungsleistungen

机译:ECJ:移动端接服务的费用规定

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摘要

Art. 7 Abs. 3 der RL 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 7.3.2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmen-RL) ist dahin auszulegen, dass eine nationale Regulierungsbehörde, wenn sie einen als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht eingestuften Betreiber verpflichtet hat, Mobilfunkterminierungsleistun-gen zu erbringen, und die hierfür verlangten Entgelte nach Durchführung des in dieser Bestimmung vorgesehenen Verfahrens der Genehmigungspflicht unterworfen hat, verpflichtet ist, dieses Verfahren vor jeder Genehmigung solcher Entgelte dieses Betreibers erneut durchzuführen, sofern die letztgenannte Genehmigung Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten im Sinne dieser Bestimmung haben kann.
机译:欧洲议会和欧盟理事会指令2002/21 / EC第7条第3款关于电子通信网络和服务的通用法律框架(框架指令)的7.3.2002的含义应理解为,如果国家监管机构要求被归类为具有相当市场力量的运营商提供移动无线电终端服务的运营商,则要求在执行本条规定的程序之后,要对费用进行批准,则必须在运营人每次批准此类费用之前再次执行此程序,前提是后者的批准可能会影响本条含义内的成员国之间的贸易。

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