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【24h】

OLG Celle: Entfernung eines Suchmaschinen-Links auf Presseinterview

机译:OLG Celle:在新闻采访中删除搜索引擎链接

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摘要

Bei der gem. § 29 Abs. 2 Nr. 1 BDSG erforderlichen Abwägung ist einerseits das Interesse des Betreibers der Suchmaschine zu berücksichtigen, der Öffentlichkeit die Nutzung des Internets zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, andererseits das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, insbesondere sein Interesse, davon verschont zu bleiben, dass ihn betreffende Veröffentlichungen im Internet aufgefunden werden. Zwar kann sich der Suchmaschinenbetreiber selbst nicht auf die Presse- und Meinungsfreiheit berufen. Jedoch ist jedenfalls dann, wenn der Suchmaschinenbetreiber einen zulässigerweise veröffentlichten Beitrag der Presse verlinkt, in die Abwägung neben seiner eigenen Berufsfreiheit und der Informationsfreiheit der Internetnutzer auch die Presse- und Meinungsfreiheit des für den Inhalt des verlinkten Beitrags Verantwortlichen mit einzustellen. Denn hierdurch wird das Allgemeininteresse an der Verfügbarkeit der Information erhöht.
机译:根据§29 BDSG第2号第1款,必须考虑到搜索引擎运营商利益的必要考虑,公众必须能够使用或促进互联网的使用,以及有关人员的人身权利,特别是他的利益,有关他的出版物可以在互联网上找到。搜索引擎运营商不能依赖新闻自由和言论自由。但是,如果搜索引擎运营商在新闻界链接合法发表的文章,则除了其自身的职业自由和互联网用户的信息自由之外,还必须考虑新闻自由和负责链接文章内容的人员的表达自由。这增加了对信息可用性的普遍关注。

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    《Multimedia und Recht》 |2017年第4期|258-259|共2页
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