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【24h】

Wolfgang Kuntz LG Würzburg: „Facebook-Verfahren' - Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegenüber einem syrischen Flüchtling

机译:沃尔夫冈·昆茨LG维尔茨堡:“ Facebook程序”-侵犯叙利亚难民的人身权利

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摘要

Das LG Würzburg hat (U. v. 7.3.2017 -11 O 2338/16; MMR wird die Entscheidung demnächst m. Anm. Schultze-Mel-ling veröffentlichen) den Antrag auf Er-lass einer einstweiligen Verfügung gegen Facebook zurückgewiesen. Im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass das Internetportal weder Täter noch Teilnehmer der hier unstreitigen Verleumdungen sei. Damit liege weder ein „Behaupten" noch ein „Verbreiten" durch Facebook selbst vor. Facebook habe sich die streitgegenständlichen Inhalte auch nicht zu eigen gemacht, da eine Veränderung des Inhalts jedenfalls nicht vorgenommen worden sei. Es handele sich somit um fremde Inhalte der Nutzer des Portals. Für fremde Inhalte sei Facebook als Hostprovider erst nach Meldung und Kenntnis gem. § 10 TMG verantwortlich. Die Kenntnis sei in vorliegendem Verfahren unstreitig.
机译:LG维尔茨堡(U. v。7.3.2017 -11 O 2338/16; MMR,决定将在短时间内根据舒尔茨-梅林-灵格特的声明发布)拒绝了针对Facebook的强制令申请。作为口头推理的一部分,有人指出,互联网门户既不是诽谤的罪魁祸首,也不是诽谤的参与者,这在这里是无可争议的。这意味着Facebook本身既没有“主张”也没有“传播”。 Facebook也未采用有争议的内容,因为无论如何内容都没有改变。因此,它是门户网站用户的外部内容。对于第三方内容,Facebook仅是在经过通知和了解后才作为托管者。 §10 TMG负责。该知识在本诉讼程序中是无可争议的。

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    《Multimedia und Recht》 |2017年第4期|QT10-QT10|共1页
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