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OLG München: Geräte- und Leerträgervergütung für Sendeunternehmen

机译:OLG慕尼黑:广播公司的设备和空运营商的报酬

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摘要

Eine teleologische Reduktion des § 87 Abs. 4 UrhG im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung dahingehend, dass auch Sendeunternehmen am Vergütungsaufkommen der Geräte- und Leerträgervergütung nach § 54 Abs. 1 UrhG zu beteiligen sind, ist mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) und der Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht zu vereinbaren.
机译:三权分立的原则(第20条第1款) 2 GG)以及法理对法律和法律的约束(GG 20.3条)。

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