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OLG Stuttgart: Bonusgewährung einer Internetapotheke

机译:OLG斯图加特:互联网药房的赠款

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摘要

1. Gewährt eine Internetapotheke Privatpatienten bei der Einreichung eines Rezepts einen Bonus, der nicht auf den Kaufpreis für das rezeptpflichtige Medikament, sondern im Falle, dass der Kunde später ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament erwirbt, auf dessen Kaufpreis verrechnet wird, so stellt dieser Bonus keinen Preisnachlass auf die Ausgangsbestellung des rezeptpflichtigen Medikaments dar. Er mindert daher nicht den diesbezüglichen Erstattungsanspruch des Kunden gegen seine private Krankenversicherung. Der Kunde ist daher nicht verpflichtet, diese über die Gewährung des Bonus zu unterrichten. Auch ein Abtretungsanspruch des Krankenversicherers besteht nicht. 2. Die Werbung der Internetapotheke für einen solchen Bonus stellt daher weder einen Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfalt gem. §§ 3 Abs. 2 i.V.m. 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG noch eine irreführende geschäftliche Handlung i.S.v. § 5 UWG dar.
机译:1.如果互联网药房在提交处方时向私人患者发放奖金,这不是基于处方药的购买价格,而是在客户后来购买非处方药的情况下,其购买价格与购买价格相抵到处方药的初始订单,因此不会减少客户要求偿还其私人健康保险的索赔。因此,客户没有义务告知他们奖金的授予。健康保险人也无权转让。 2.因此,在互联网药房中宣传此类奖金并不构成违反企业家勤奋第3(2)条与2 UWG第7款第1款在某种意义上仍然是一种误导性的商业行为5 UWG。

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