Die beim Schweißen und bei verwandten Verfahren entstehenden gas- und partikelförmigen Stoffe (Schweißrauche) können in unzuträglicher Konzentration zu einer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten führen. In der schweißtechnischen Praxis werden sie als Schadstoffe bezeichnet und zählen zu den Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die ständige Weiterentwicklung und Verfeinerung der schweißtechnischen Verfahren, sowie die Verwendung neuer Werkstoffe machen es erforderlich, die Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten anzupassen und Verbesserungen der Arbeitsplatzbedingungen zu ermöglichen.
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