Staat, Land und diverse Institutionen haben während und nach der ersten Corona-Pandemiewelle entsprechende (verlorene) Zuschüsse für Unternehmen und Selbstständige gewährt, die durch einfachen Antrag in Form von Subventionen bzw. Soforthilfen abgefordert werden konnten. Natürlich gab es für die Auszahlung solcher Gelder entsprechende Vergabeauflagen, die auch in den Anträgen sehr detailliert beschrieben waren.
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