Mit BeschlussderVKvom 11.10.2010, Az. l/SVK/034-10 wurde der Auftragge- ber verpflichtet, bei Fortbestehen der Absicht Integrationsfachdienste nach den Vorschriften des SGB IX an Dritte zu beauftragen, diese Beauftragung für die Arbeitsagenturbezirke im Rahmen eines förmlichen gemeinschaftskonformen Vergabeverfahrens durchzuführen. Vertragsende der bestehenden Integrationsfachdienstleistungen war der 31.12. 2010. Im genannten Verfahren war die hier betroffene Antragstellerin ebenfalls Antragstellerin des Verfahrens.
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