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Die „Bedenkenhinweispflicht' des Bauunternehmers im Fall der vertraglichen Vereinbarung einer funktionsuntauglichen Werkleistung

机译:如果签订了无法履行的工作合同,则建筑承包商的“谨慎义务”

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摘要

Wie das Urteil des OLG Koblenz vom 10.03.2011' belegt, wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, Bedenkenhinweise des Bauunternehmers, die nicht umfassend alle Mängelrisiken der Bauausführung aufzeigen, mit dem Argument als ausreichend anzusehen, dem Auftraggeber sei die Situation in ihren „Kernpunkten" nahe gebracht worden. Eine Ausbreitung technischer Einzelheiten - so das OLG Koblenz - müsse nicht geschehen, weil es Sache des Auftraggebers sei, hierzu gegebenenfalls nachzufragen. Der folgende Beitrag zeigt, warum diese Ansicht - gerade im Fall der vertraglichen Vereinbarung einer funktionsuntauglichen Werkleistung - mit Vorsicht zu genießen und keinesfalls verallgemeinerungsfähig ist.
机译:正如OLG Koblenz在2011年3月10日的判决所表明的那样,该判例认为建筑承包商提出的关注点并不能全面显示建筑工程缺陷的所有风险,并认为客户是其“关键点”。不必进行任何技术细节的传播-因此OLG Koblenz-可以由客户咨询是否必要,以下内容说明了为什么这种观点-特别是在合同约定不适当的工作表现的情况下-要谨慎行事,绝不能泛化。

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