Die Antragsteller begehren die vorläufige Außervollzugsetzung des aus dem Rubrum ersichtlichen Bebauungsplans, der Grundlage für die Errichtung eines neuen Wohngebiets in unmittelbarer Nachbarschaft ihres Wohnhauses sein soll. Die Antragsteller sind Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks an der Westseite des südlichen Endes der M.; von der Einmündung der W. in diese ist es durch ein Wohngrundstück getrennt. Die drei Beigeladenen beabsichtigen im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans in Abstimmung mit der Antragsgegnerin die Herstellung eines Neubaugebiets mit rund 265 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern.
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