Ergibt eine augenmedizinische Untersuchung, dass der Arbeitnehmer eine spezielle Sehhilfe benötigt, so muss der Arbeitgeber auf seine Kosten dem Arbeitnehmer eine entsprechende Bildschirmarbeitsbrille zur Verfügung stellen. Eine Bildschirmarbeitsbrille ist eine Sehhilfe für die atypische Sehdistanz von etwa 60 bis 90 cm zwischen Augen und Bildschirmgerät. Weiters muss diese Bildschirmbrille auf die physiologischen Gegebenheiten und pathologischen Befunde des Arbeitnehmers abgestimmt sein. Die Gläser müssen entspiegelt, dürfen aber nicht getönt sein.
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