Das Nieders?chsische Finanzgericht hatte sich mit seiner Entscheidung vom 0705.2008 (Aktenzeichen: 8K 22350/04) mit der niemals endenden Geschichte der Abgrenzung einer Gewinnverteilungsabrede im Verh?ltnis zu einer Drittvergütung zu befassen. Diese Problematik stellt sich sowohl im Gesellschaftsrecht (sog. haftungssch?dliche Einlagenrückgew?hr) als auch im Steuerrecht der Seeschifffahrt (g?ngiges Stichwort: Sondervergütungen oder Gewinnvorab). Der Kommanditist einer GmbH & Co. KG z.B., der gleichzeitig Gesch?ftsführer der GmbH ist, hatte in Verlustjahren ein Gesch?ftsführergehalt von der Kommanditgesellschaft erhalten.
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