Durch das sogenannte Artikelgesetz werden sieben Vorschriften geändert: das Waffengesetz, die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, das Beschussgesetz, Sprengstoffgesetz, Bundesmeldegesetz und das Aufenthaltsgesetz. Das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffengesetzes wird mit Wirkung zum 1. September 2020 durch das neu gefasste Gesetz über das Nationale Waffenregister ersetzt.
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