Seit dem 6. Juni 2018 gibt es ein Verbot von mehrmaligen sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen.So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 6. Juni 2018 geurteilt.Fast neun Prozent aller abhängig Beschäftigten sind in Deutschland in einem sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis tätig.Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist eine sachgrundlose Befristung unzulässig, wenn mit demselben Arbeitnehmer bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet es, Mitarbeiter mehrfach ohne Sachgrund befristet zu beschäftigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden und damit der gängigen Praxis des Bundesarbeitsgerichts eine deutliche Absage erteilt. (1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14)
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