Mit der neuen GdP-Faltkarte ,.Waffenrecht 2008" trägt die GdP dem zum 1. April 2008 in Kraft getretenen neuen Waffengesetz Rechnung. Gegenüber dem Waffengesetz 2003 und der stark nachgefragten GdP-Faltkarte „Waffenrecht 2003" haben sich wichtige Veränderungen gerade für den polizeilichen Vollzugsdienst ergeben. Hierbei geht es vor allem um das Führungsverbot von Anscheinswaffen und bestimmten Messerarten.rnWesentlich ist hier, dass nicht allein waffentechnische Kriterien zwischenrn„erlaubt" und „verboten'''' entscheiden, sondern erstmals auch Umgangsformen. Auch bei den verbotenen Gegenständen gab es Ergänzungen.rnMit dieser Faltkarte gibt die GdP die wesentlichen rechtlichen Kriterien ihren Kolleginnen und Kollegen an die Hand.
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