Mit seiner Entscheidung über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen (VerfG NW) hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes Geschichte geschrieben. Erst zum zweiten Mal seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurde ein neues Grundrecht geschaffen. Zum ersten und letzten Mal war dies mit der Entscheidung über das Volkszählungsurteil im Jahre 1983 geschehen. War es damals das „Grundrecht auf informationeile Selbstbestimmung" so ist es jetzt das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".rnTrotz dieser neuen Rechtsgarantie und obwohl das VerfG NW für nichtig erklärt wurde, hat das höchste deutsche Gericht aber auch eine für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr positive Entscheidung getroffen: Die Online-Durchsuchung ist grundsätzlich - wenn auch unter sehr restriktiven Voraussetzungen - zulässig.rnDas neue Grundrecht wird also nicht schrankenlos gewährt. Gegen das VerfG NW hatten eine Journalistin, drei Rechtsanwälte - unter ihnen der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum - sowie ein Mitglied der Linkspartei Verfassungsbeschwerde eingereicht.
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