Vielfach bestehen dienst- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen für einen Bereitschaftsdienst oder eine Rufbereitschaft, was zu der Frage führt, was damit gemeint ist. Dazu hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22.1.2009 - 2 C 90/07 - geäußert. Danach gehört eine Verpflichtung zu ungünstigen Zeiten nicht zur Rufbereitschaft. Rufbereitschaft ist das Bereithalten des hierzu Verpflichteten in seiner Häuslichkeit oder das Bereithalten an einem von ihm anzuzeigenden und genehmigten Ort seiner Wahl, um bei Bedarf zu Leistungen sofort abgerufen werden zu können.
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机译:在许多情况下,对服务义务和劳动法有应履行的值班义务或应履行的义务,这就引出了这是什么意思的问题。联邦行政法院在2009年1月22日的判决-2 C 90/07中对此进行了评论。此后,在不利时机,义务不属于随叫随到的职责。值班服务是有义务在家中进行的人员的职责,或者是在其选择的位置准备好待其指示和认可的人员的职责,以便可以在需要时立即调用服务。
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