In der Praxis der Strafverfolgung führen Polizeibeamtinnen und -beamte regelm??ig eigenverantwortlich Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten im Ermittlungsverfahren durch. Die Vernehmung selbst ist ein h?chst vielschichtiger Vorgang, der beim Vernehmenden psychologische, kriminalistische und juristische Fachkenntnisse erfordert. Ob am Ende eines Strafverfahrens ein Freispruch oder eine Verurteilung steht, h?ngt nicht zuletzt von der Qualit?t und der Verwertbarkeit einer solchen Befragung ab.
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